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Präfektur Südtirol

Die Tiroler Weinritterschaft definiert sich durch nachstehende Formel

  1. Die Ritterschaft wirkt im kulturell- gesellschaftlichen Bereich, in Objektivität zu Konfessionen, Politik, Wirtschaft und Standesinteressen für:
  2. Pflege, Hebung und Verbreitung der Weinkultur sowie des „Tiroler Brauchtums“ und der damit zusammenhängenden Gebiete.
  3. Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Wein
  4. Würdigung und Bekanntmachung nobler Weine. Wendung zum besseren der Weinesdinge.
  5. Bekenntnis zu den christlichen Werten. Förderung von sozialen und caritativen Werken. Die Mitte unserer Ritterschaft ist im Symbol unseres Glaubens verankert. Die Ritterschaft bekennt sich zum wahren Adel des Geistes.
  6. Eintreten für das Schöne, Gute und Wahre, ideelle Werte, noble Geisteshaltung, edle Menschentum, wahre und edle ritterliche Freundschaft.
  7. In der Tiroler Weinritterschaft (Weinorden) sind alle ritterlichen Eidgenossen standesgleich verbunden.
    Knappe, Novizin, Weinrat, Weinritter, Dame der Weinritterschaft hat durch sein/ihr Bekenntnis zur Ritterschaft und durch konkrete Aktivitäten im persönlichen und beruflichen Bereich zur Verwirklichung der edlen Ordensziele beizutragen und aktiv am Ordensleben teilzunehmen!

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstalungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung, sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur ordentlichen Mitgliedern zu.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Die Mitglieder haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und des Mitgliedsbeitrages in der von der Generalversammlung jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.